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25.07.2022
Wann kommt es, wie wird es aussehen?
LAMSA-Geschäftsführer Mamad Mohamad über den Stand des Demokratiefördergesetzes
Lieber Mamad, warum wäre ein Demokratiefördergesetz wichtig für die ostdeutsche Migrationsgesellschaft?
In den letzten Jahren haben sich Vereine von Förderprogramm zu Förderprogramm gehangelt. Leider ist das normale Praxis geworden. Aber das ist ein unhaltbarer Zustand, der weder langfristige Planbarkeit noch Stabilität oder Nachhaltigkeit ermöglicht.
Das Demokratiefördergesetz wäre ein Meilenstein für die Demokratie! Zuständig dafür sind das Bundesfamilien- und das Bundesinnenministerium. Sie haben bisher drei zentrale Förderbereiche vorgesehen: Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltsgestaltung.
Unter „Extremismusprävention“ können sich viele migrantische Organisationen etwas vorstellen, auch unter „Demokratieförderung“. Aber was ist mit „Vielfaltsgestaltung“ gemeint?
Der Begriff der „Vielfaltsgestaltung“ ist uneindeutig. Wir bei LAMSA erleben Vielfalt tagtäglich, denn wir sind ethnisch übergreifend organisiert – wie auch viele andere der migrantischen Organisationen in Ostdeutschland. Aber wo genau fängt bei unserer Arbeit Vielfaltsgestaltung an, wo hört sie auf?
Wir wissen nicht, wie der Bund diese Frage definieren wird und folglich auch nicht, was von unserer Arbeit im Sinne des Gesetzes gefördert werden könnte.
Wie bringen LAMSA und DaMOst sich in den Gesetzgebungsprozess des geplanten Demokratiefördergesetzes ein?
An die 200 Vereine, Wissenschaftler*innen und andere zivilgesellschaftliche Akteure aus ganz Deutschland waren von den beiden zuständigen Ministerien eingeladen, ihre Bedürfnisse und Vorstellungen einzubringen. DaMOst und LAMSA haben alle verfügbaren Plattformen genutzt, damit das Thema ostdeutsche Migrationsgesellschaft dabei nicht verloren geht.
Vor allem haben wir zwei Forderungen gestellt: Erstens soll im Gesetz festgelegt werden, dass 30 Prozent der Förderung an migrantische Communities fließen. Denn damit es eine gleichberechtige Teilhabe von migrantischen Organisationen geben kann, brauchen diese noch viel Entwicklung. Zweitens fordern wir einen zivilgesellschaftlichen Beirat, der das Thema Demokratieförderung langfristig steuert. In diesem Beirat sollen auch migrantische Organisationen vertreten sein, davon mindestens eine ostdeutsche.
Wie geht es jetzt weiter?
Jetzt warten wir und alle anderen Akteure auf den nächsten Schritt: den Referent*innenentwurf der beiden Ministerien. Bevor dieser Entwurf dann im nächsten Schritt ins Kabinett geht und dann weiter in den Bundestag, wollen wir unbedingt noch einmal drauf schauen und, wenn nötig, unsere Forderungen wiederholt deutlich machen. Bis es soweit ist, arbeiten wir an Allianzen mit anderen wichtigen Akteuren, wie der Heinrich-Böll-Stiftung, der Amadeo-Antonia-Stiftung und anderen, um dann gemeinsam auftreten zu können.
Wann wird der Referent*innenentwurf der beiden Ministerien vorliegen?
Das wissen wir nicht. Im Mai haben wir vom Ministerium zum letzten Mal etwas gehört. Uns wurde kein Zeitplan mitgeteilt.
So, wie es bisher mit dem Demokratiefördergesetz läuft, gibt es in deinen Augen Probleme?
Das Demokratiefördergesetz muss eine bedarfsgerechte Förderung unabhängig vom Alter der Zielgruppe ermöglichen. Wenn am Ende nur die Arbeit mit jungen Leuten gefördert wird, hilft das vielen migrantischen Organisationen nicht viel weiter. Ich fordere die Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen Beteiligung und zum Empowerment aller Menschen!
Was würde in deinen Augen helfen, um die genannten Forderungen besser durchzusetzen?
Die ostdeutsche migrantische Zivilgesellschaft arbeitet im Moment noch jeder für sich allein. Wir sollten uns alle zusammensetzen und uns überlegen, was wir brauchen und was wir fordern sollten. Zum Beispiel in Form eines Fachtags für die Leitungsebene der Vereine.