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17.02.2023
Visa für Erdbeben-Opfer
Am 06.02.2023 haben schwere Erdbeben die türkisch-syrische Grenzregion getroffen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat zusammen mit dem Auswärtigen Amt ein Verfahren abgestimmt, das die Aufnahme von Verwandten aus den Erdbebengebieten vereinfachen soll. Dieses Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, die besonders vom Erdbeben betroffen sind. Für Syrer*innen ist die Lage komplizierter – sie müssen in dieser prekären Lage zur Botschaft.
Betroffene aus den türkischen Erdbebengebieten sollen laut Angaben des Auswärtigen Amtes zu ihren Angehörigen 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) nach Deutschland einreisen können. Dafür brauchen sie ein gültiges Visum. Das Auswärtige Amt vermutet derzeit eine Bearbeitungszeit von fünf Tagen. Dafür muss, neben einem türkischen Reisepass, eine Vielzahl an Dokumenten vorgelegt werden.
Der DaMOst e.V. hat Angehörigen, die ihre vom Erdbeben betroffenen Familienmitglieder nach Deutschland holen möchten, eine Checkliste zusammengestellt.
Diese Liste enthält alle Dokumente, die laut dem Auswärtigen Amt für die Beantragung der Visa vorgelegt werden müssen:
- Zunächst einmal muss das Familienmitglied in Deutschland eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgeben. Details zur Verpflichtungserklärung findet sich über den Link)
- Dann müssen folgende Dokumente gesammelt werden:
- Das ausgefüllte Antragsformular (über den Link abrufbar)
- Ein gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
- Ein Nachweis über die Krankenversicherung (Beantragung ist online möglich)
- Ein biometrisches Foto
- Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
- Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
- Verwandtschaftsnachweis
- Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
- Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge
- Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. Oder 2. Grades im Original (siehe Punkt 1)
Der DaMOst e.V. hat an dieser Stelle offene Fragen, die einer Klärung bedürfen.
Fragen mit Blick auf die Betroffenen aus den Krisengebieten:
- Wie werden Betroffene bei zerstörter Infrastruktur und geschlossenen Grenzen dabei unterstützt, diese zehn Dokumente zu organisieren?
- Wie kann man sich in dieser Ausnahmesituation einen Wohnsitznachweis organisieren?
- Wie kann man sich ein biometrisches Foto erstellen lassen, wenn es keine Behörden oder Fotoautomaten mehr in der Umgebung gibt?
- Fragen mit Blick auf die Angehörigen der Betroffenen in Deutschland:
- Wie können Menschen, die kein fünfstelliges Monatseinkommen verdienen, die Voraussetzungen der Verpflichtungserklärung umgehen, um trotzdem mehrere angehörige Familienmitglieder aufzunehmen?
- Wie können Geringverdiener*innen, die keine Verpflichtungserklärung beantragen können, ihren Angehörigen in den Krisengebieten helfen?
- Wie kann man einen Termin bei den jeweiligen Behörden beantragen, wenn es keine speziellen Hotlines für die Betroffenen in dieser Situation gibt und Termine erst in einigen Monaten zur Verfügung stehen?
Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen für die Visumbeantragung für besonders vom Erdbeben betroffene Personen in der Türkei sind auf der Website der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes in der Türkei auch auf Türkisch veröffentlicht.
Für Betroffene, die durch die Katastrophe ihre Reisedokumente verloren haben, stimmt sich das Auswärtige Amt mit türkischen Behörden ab.
Zudem wurde eine Hotline unter 030-5000 3000 (auf Deutsch und Englisch) eingerichtet, über die Rückfragen zum vereinfachten Visumverfahren für Betroffene beantwortet werden. Bei konkreten Visumsanträgen können Fragen von den Auslandsvertretungen (auf Türkisch) beantwortet werden. Die jeweiligen Kontaktdaten finden sich unter diesem Link.
Eine große, offene Frage betrifft die Betroffenen aus Syrien, speziell aus kurdischen Gebieten. Antragsstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft in Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft in Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, bald weitere Informationen für syrische Staatsangehörige zu veröffentlichen.
Quelle: Auswärtiges Amt