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Brandenburg

Die Website https://landesregierung-brandenburg.de/ ist ein Angebot der brandenburgischen Landesregierung in deutscher und ukrainischer Sprache zu den Themenschwerpunkten Einreise/Aufenthalt, Hilfsangebote, Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung.

Die Website https://www.brandenburg-hilft.de/ ist eine Initiative für die gegenseitige Vernetzung und die schnelle Information, um Menschen aus der Ukraine in Brandenburg zu helfen. Sie ist ein Projekt des Vereins Neues Potsdamer Toleranzedikt. (Neues Potsdamer Toleranzedikt e.V., Gutenbergstr. 62, 14467 Potsdam, E-Mail: kontakt@brandenburg-hilft.de)

Das brandenburgische Innenministerium stellt unter https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/ukraine-informationen-fuer-gefluechtete/ukraine-informationen-auf-englisch/ Informationen zu Status, Anmeldung, Einreise in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung.

Das brandenburgische Sozialministerium stellt unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/# Informationen zu Angeboten für Frauen, für Familien, Spracherwerb, finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Der Flüchtlingsrat Brandenburg e.V. sammelt aktuelle Informationen zu Einreise und Aufnahme von jetzt aus der Ukraine Fliehenden (mit und ohne ukrainischem Pass) sowie Koordinierungsstellen für Hilfsangebote. Er bemüht sich, die Sammlung aktuell zu halten. https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/ukraine-aktuelle-informationen/?cn-reloaded=1

Nachfolgend stellen wir wichtige Informationen von diesen Websites für Menschen aus der Ukraine zusammen.


Erstinformationen für Brandenburg

Kommen Menschen aus der Ukraine an ihrem Zielort in Brandenburg an, sollen sie sich bald bei den Behörden melden. Einen Überblick über die örtlich zuständigen kommunalen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gibt die nachfolgende Seite: https://landesregierung-brandenburg.de/kontaktstellen-in-den-landkreisen-und-kreisfreien-staedten/


A)    Einreise, Aufenthalt, Rückkehr

Am 8.4.22 wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31. August 2022 verlängert. Damit können Geflüchtete aus der Ukraine – hierunter auch Personen aus anderen Drittstaaten – bis Ende August weiterhin visumfrei nach Deutschland einreisen und sich hier legal aufhalten. Es besteht bis Ende August weiterhin keine Meldepflicht.
Wichtigster Ansprechpartner für alle Fragen zum rechtlichen Aufenthalt sind die zuständigen Ausländerbehörden.

Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

Grundlegend informieren Sie sich auf der Website des Bundesinnenministeriums: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr

 

B)    Unterkunft

Wenn Menschen aus der Ukraine nicht privat einen Wohnraum gefunden haben, dann können sie sich in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt melden oder sich direkt an die örtliche Ausländerbehörde wenden.

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH): Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt, Telefon: 03364 4270, E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

Fragen zur Unterbringung und Hilfsangebote vermittelt „Brandenburg hilft“ https://www.brandenburg-hilft.de/faq-haeufig-gestellte-fragen/#wohnen-unterkunft  

 

C)    Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung erhalten Menschen aus der Ukraine, wenn sie Schmerzen haben, krank oder schwanger sind. Hinweise, wo man einen Behandlungsschein erhält, sich impfen lassen kann oder was in einem Notfall zu tun ist, gibt die Website der Landesregierung: https://landesregierung-brandenburg.de/gesundheitsversorgung/ und des Sozialministeriums https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/gesundheitsversorgung/


D)    Arbeit und Soziales

In Deutschland gibt es ein Anrecht auf staatliche Grundsicherung, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Die wichtigsten Ansprechpartner für soziale Leistungen sind in Brandenburg die Ausländerbehörden. Zur Übersicht: https://landesregierung-brandenburg.de/kontaktstellen-in-den-landkreisen-und-kreisfreien-staedten/

In Deutschland können Sie jede Arbeit aufnehmen, wenn Sie über einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Falls Sie Hilfe bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle benötigen, können Sie sich an die Agentur für Arbeit an Ihrem Aufenthaltsort wenden. Die Agentur für Arbeit berät Sie bei der Jobsuche, vermittelt Ihnen konkrete Arbeitsangebote und bietet Ihnen verschiedene Angebote zur Unterstützung Ihres Berufseinstiegs. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.

Beratungsangebote rund um das Thema Arbeitsmarkt in Brandenburg finden Sie hier: https://landesregierung-brandenburg.de/jobs/ und hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/arbeit-und-bildung/
Beratungsangebote zum Spracherwerb und Erstorientierungskursen finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/spracherwerb-erstorientierungskurs-integrationskurs/

 

E)    Mobilität

Am 31.05.2022 endete die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für ukrainische Geflüchtete. Ab dem 01.06.2022 müssen auch ukrainische Geflüchtete ein Ticket lösen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, mit dem „helpukraine“-Ticket nach ihrer Ankunft an einem der Haupt-Ankunftsbahnhöfe Berlin, Cottbus, Hannover überall innerhalb Deutschlands mit dem „helpukraine“-Ticket weiterzureisen. Zu weiteren Angeboten und Möglichkeiten informiert ausführlich die Website des Bundesinnenministeriums: Mobilität (germany4ukraine.de)

Kostenfreie Angebote in Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/tipps-und-kostenlose-angebote-fuer-den-alltag/

 

F)    Bildung und Forschung

Erste Informationen zu Studium und Ausbildung finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/arbeit-und-bildung/

Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, dann tun Sie das. Der Schulbesuch ist Pflicht und ihr Kind lernt hier schnell die deutsche Sprache. Informationen und die Klärung wichtiger Fragen finden Sie unter https://landesregierung-brandenburg.de/bildung/

 

G)    Familie und Kind


Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, dann tun Sie das. Der Schulbesuch ist Pflicht und ihr Kind lernt hier schnell die deutsche Sprache. Informationen und die Klärung wichtiger Fragen finden Sie unter https://landesregierung-brandenburg.de/bildung/

Welche Unterstützung geflüchtete Familien mit Kindern in Anspruch nehmen können, erfahren Sie hier: https://mbjs.brandenburg.de/ukraine-aktuell/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien-mit-kindern.html

 

H)    FAQ

Häufig gestellte Fragen sind zum Beispiel jene zu Einreise, Aufenthaltsrecht und Asyl, solche zu Wohnraum und finanzieller Unterstützung oder zum Leben und Alltag in Deutschland. Das Land Brandenburg beantwortet Fragen hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/
Häufig gestellte Fragen beantwortet auch die Initiative „Brandenburg hilft“ unter: https://www.brandenburg-hilft.de/

 

I)    Sonstiges

Wenn Sie sich in Brandenburg für die ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer engagieren wollen, dann wenden Sie sich an Ihre Kommune. Sie bündelt Hilfsmaßnahmen und gibt Ihnen Auskunft, wie und in welchen Bereichen Sie unterstützen können. Eine Übersicht von Kommunen und Initiativen zur Hilfeleistung finden Sie hier: https://www.brandenburg-hilft.de/

HelpTo (www.helpto.de) ist die bundesweite Online-Hilfe-Plattform zur Vermittlung von Sachspenden und ehrenamtlicher Hilfe. Aber auch für Informationen zu Spendenaktionen. Jede/r kann hier seine Inhalte eintragen, seien es Organisationen, Kommunen, Initiativen oder Privatpersonen.